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Informationen rund um das Thema Mehrwertsteueranpassung in BECHMANN AVA 2020

Anwendervideos zum Thema Mehrwertsteueranpassung in BECHMANN AVA 2020

Seit dem 1. Juli gilt der gesenkte Mehrwertsteuersatz von 16 % bzw. der ermäßigte Steuersatz von 5 %. Die BECHMANN Software wurde daraufhin aktualisiert und entsprechend angepasst. Finden Sie hier die Anwendervideos zum Umgang mit dem Thema Mehrwertsteueranpassung in BECHMANN AVA 2020, unterteilt in 4 fallspezifische Szenarien.

Szenario 1:

Ihr Auftrag wird im 2. Halbjahr 2020 vergeben und fertiggestellt – Auftrag und Abrechnung erfolgt jeweils mit 16 % MwSt.

Szenario 2:

Ihr Auftrag ist bereits vergeben und  wird im 2. Halbjahr fertig gestellt.

  • Auftrag und Abschlagsrechnungen mit 19 %.
  • Mit der AZ im 2. Halbjahr wird der Auftrags-Mehrwertsteuersatz auf 16 % geändert.
  • Schlussrechnung mit 16 %.
  • Differenz zu viel entrichteter MwSt wird in der Zahlungsanweisung der Schlussrechnung ausgewiesen.

 

Szenario 3:

Ihr Auftrag ist bereits vergeben und in sich geschlossene Teile sind schon fertiggestellt. Weitere Leistungen aus dem Auftrag werden in einen neuen Auftrag kopiert und mit 16 % MwSt in Rechnung gestellt.

  • Teilschlussrechnung mit 19 %MwSt erstellen.
  • noch offene Leistungen und Mengen in einen neuen Auftrag kopieren und mit 16% MwSt abrechnen.
  • In den AZ´s und der Schlusszahlung werden für den 2. Teilauftrag 16% MwSt berechnet.

Variante: Schlussrechnung für 2. Auftrag erst nach 31.12.2020

Szenario 4:

Ihr Auftrag ist bereits vergeben und AZ´s vor 01.07.2020 bereits gestellt, weitere AZ´s in der 2. Hälfte 2020 und die Schlussrechnung inerfolgt in 2021.

  • AZ´s vor 01.07. mit 19% abgerechnet,
  • im 2. Halbjahr mit 16% abrechnen,
  • nach 31.12.2020 werden AZ´s und Schlussrechnung mit 19% abgerechnet.
  • In der Schlusszahlung wird der im 2.Halbjahr 2020 zu gering berechnete Mehrwertsteuerbetrag in der Zahlungsanweisung ausgewiesen.

 

Mehrwertsteuer 2020 – Abzug von bisher geleisteten Zahlungen

Um Sie sicher und fehlerfrei durch die Berechnung zu führen, finden Sie hier eine „Schritt-für-Schritt-Anleitung“ zur Handhabung der Berechnung der Mehrwertsteuer abhängig vom Rechenweg.

Der Standardrechenweg für AZ (Abschlagszahlungen) in BECHMANN AVA KM ist wie folgt aufgebaut:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die bisher geleisteten Zahlungen werden in diesem Weg gleich zu Beginn netto abgezogen und erst aus der errechneten Freigabe der Mehrwertsteuerbetrag ermittelt.

 

Das Zahlungsformular hierzu (3. AZ) sieht wie folgt aus:

In der Nettospalte werden 3.000 € erbrachte Gesamtleistung abzüglich 2.000 € Zahlungen (aus den bisherigen beiden AZ) gerechnet. Das ergibt 1.000 € angeforderte Teilleistung.

Die Werte in der Bruttospalte werden aus dem jeweiligen Netto-Wert zuzüglich der jeweils eingetragenen MwSt. gerechnet.

Hier ist ein Beispielrechenweg, in dem die bisher geleisteten Zahlungen erst abgezogen werden, nachdem die Mehrwertsteuer zur errechneten Freigabe berechnet wurde.

Das bedeutet, BECHMANN AVA rechnet in diesem Fall mit den Bruttowerten:

Also hier 3.132 € brutto abzüglich 2.142 € brutto gezahlt = 990 €. Der Nettobetrag errechnet sich aus 990 € brutto abzüglich MwSt. 16 %.

Wären die Mehrwertsteuersätze identisch, gäbe es hier keine Unterschiede.

Die MWST bei „Freigabe errechnet“ und bei „Freigabe zahlbar“ ist der angegebene MWST-Satz. Es wird nicht die MWST von den bisherigen Zahlungen ausgeglichen.

Dies erfolgt mit der Schlusszahlung.

Hinweis: Der Rechenweg kann bei bereits erfassten Zahlungen je nach Zahlungsart (AZ, SZ, etc.) nur geändert werden, wenn die bereits erfassten Zahlungen gelöscht werden.

 

10. Dezember 2020

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