FAQ: Warum werden Sicherheitseinbehalte aus früheren Abschlagszahlungen nicht bereits in der aktuellen Abschlagszahlung berücksichtigt?
Frage:
Bei Verwendung des BECHMANN Rechenwegs wird in einer Abschlagszahlung (AZ) jeweils nur der Sicherheitseinbehalt der aktuellen Rechnung berücksichtigt. Frühere Abschlagszahlungen werden zwar abgezogen, die darin enthaltenen Sicherheitseinbehalte jedoch nicht. Der gesamte aufgelaufene Sicherheitseinbehalt wird erst in der Schlusszahlung (SZ) berücksichtigt.
Kann der Rechenweg so angepasst werden, dass bei jeder Abschlagszahlung bereits die Sicherheitseinbehalte aller bisherigen Abschlagszahlungen kumuliert berücksichtigt werden?
Antwort:
Im Standard-Rechenweg wird der Sicherheitseinbehalt je Abschlagszahlung separat geführt. Die bisher bereits einbehaltenen Sicherheiten werden erst im Rahmen der Schlusszahlung vollständig zusammengeführt und ausgewiesen.
Eine alternative Berechnungsmethode würde den kumulierten Sicherheitseinbehalt aller bisherigen Abschlagszahlungen bereits bei jeder weiteren Abschlagszahlung berücksichtigen. Ob eine solche Abrechnungslogik verwendet werden kann, hängt vom eingesetzten Rechenweg und dessen Konfigurationsmöglichkeiten ab.
Der Standard-Rechenweg ist fachlich korrekt und entspricht einer im Bauwesen üblichen Vorgehensweise. Die kumulierte Berücksichtigung der Sicherheitseinbehalte stellt eine alternative Abrechnungslogik dar.