Hochkommas im Langtext sind nach GAEB in einer anderen Bedeutung nicht erlaubt
Hochkommas ‚ im Langtext kennzeichnen den Beginn und das Ende einer Textergänzung. Hochkommas sind nach GAEB in einer anderen Bedeutung nicht erlaubt.
Auch Standardkataloge wie STLB-Bau und STLK verwenden Hochkommas zur Begrenzung von Textergänzungen. Bei freien Texten benutzen Sie für Textergänzungen des Bieters in der erweiterten Textbearbeitung die Funktion „Einfügen / Bietertextergänzung“.